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AGB

​​KMB-Bauelemente Molthan GbR, Mühlenfeldstraße 20, 32257 Bünde

vertreten durch Kevin Molthan und Robin Molthan

 

Stand: 10.08.2026

 

§ 1 Geltungsbereich

 

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen KMB-Bauelemente Molthan GbR (nachfolgend

„Auftragnehmer“) und seinen Kunden über den Verkauf und die Montage von Bauelementen

(Fenster, Haustüren, Zimmertüren), die Lieferung und Verlegung von Bodenbelägen sowie

Trockenbauarbeiten, auch wenn sie über unsere Website, per E-Mail oder telefonisch

zustande kommen.

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt,

die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit

zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Vertragsschluss in

Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden

nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung

ausdrücklich schriftlich zu.

(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

​

(1) Darstellungen auf der Website sind unverbindlich und stellen kein verbindliches Angebot

dar. Angebote des Auftragnehmers sind 7 Tage gültig, sofern nichts anderes angegeben

ist.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer die Bestellung oder

Beauftragung des Kunden schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt oder mit

der Ausführung beginnt.

(3) Maße, Gewichte, Farben und Abbildungen in Katalogen und auf der Website sind

Näherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Handelsübliche Abweichungen bei Farbe, Maserung und Struktur (insbesondere bei Holz,

Parkett und Laminat) sind zulässig.

(4) Ein Aufmaß bzw. die Bestimmung der Maße erfolgt durch den Auftragnehmer vor Ort

oder anhand der vom Kunden zur Verfügung gestellten Angaben. Für vom Kunden gelieferte

Maße und Angaben ist der Kunde verantwortlich.

 

§ 3 Preise und Zahlung

​

(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise

verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (gegenüber

Verbrauchern) bzw. zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (gegenüber Unternehmern),

sofern nicht anders angegeben.

(2) Nicht im Angebot enthaltene Leistungen (z. B. Entsorgung, Zusatzarbeiten wegen

unvorhersehbarer Untergrund- oder Wandverhältnisse, zusätzliche Anfahrten) werden

gesondert nach Aufwand berechnet. Der Auftragnehmer informiert den Kunden vor Beginn

solcher Zusatzarbeiten.

(3) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt folgender Zahlungsplan:

50% Anzahlung nach Auftragsbestätigung

50% nach Abnahme/Fertigstellung

(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug

gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB).

(5) Der Auftragnehmer kann bei Sonderanfertigungen die Bestellung beim Hersteller von der

Anzahlung abhängig machen.

(6) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen

aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte kann er nur geltend machen, soweit sie auf demselben

Vertragsverhältnis beruhen.

​

§ 4 Lieferung, Liefer- und Ausführungsfristen

​

(1) Liefer- und Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich

vereinbart wurden. Angegebene Fristen sind andernfalls unverbindliche Richtwerte.

(2) Die Lieferzeit bei Fenstern und Türen hängt vom Hersteller ab und beträgt üblicherweise

8-10 Wochen ab Auftragsbestätigung und Eingang der Anzahlung.

(3) Wird der Auftragnehmer durch höhere Gewalt, Lieferschwierigkeiten bei Vorlieferanten,

Witterung oder sonstige nicht von ihm zu vertretende Umstände an der Leistung gehindert,

verlängern sich die Fristen angemessen. Dauert das Hindernis länger als 3 Monate,

können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten; bereits erbrachte Leistungen und Gegenleistungen werden erstattet.

(4) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar

sind.

(5) Gerät der Auftragnehmer in Verzug, kann der Kunde nach erfolgloser angemessener

Nachfristsetzung die gesetzlichen Rechte geltend machen.

 

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

​

(1) Der Kunde stellt sicher, dass die Montage- und Arbeitsstelle zum vereinbarten Termin

frei, zugänglich und baulich vorbereitet ist (z. B. freigeräumte Räume, Strom- und

Wasseranschluss, tragfähiger und ebener Untergrund, Zufahrts- und Parkmöglichkeit).

(2) Der Kunde informiert den Auftragnehmer vorab über Besonderheiten (z. B. Leitungen,

Asbest- oder Schadstoffbelastungen, Denkmalschutz, Vorgaben der

Eigentümergemeinschaft, notwendige Genehmigungen). Genehmigungen (z. B.

Baugenehmigung, Zustimmung der WEG oder des Vermieters) sind vom Kunden einzuholen.

(3) Entstehen durch fehlende Mitwirkung Mehraufwand oder Wartezeiten, kann der

Auftragnehmer die dadurch entstehenden Mehrkosten berechnen.

 

§ 6 Montage und Ausführung

​

(1) Der Auftragnehmer führt die Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik aus. Er

ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.

(2) Wir weisen darauf hin, dass bei Fenstern und Türen im Zuge einer Montage Anschluss-,

Putz-, Maler- und Tapezierarbeiten sowie Rückbauarbeiten an Mauerwerk nur geschuldet

sind, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Unvermeidbare Spuren (z. B. Staub,

geringfügige Putzausbrüche) gehören zum üblichen Montageaufwand.

(3) Bei Bodenbelägen sind Untergrundprüfung, Spachtel- und Vorbereitungsarbeiten nur

Vertragsbestandteil, wenn sie vereinbart sind. Der Auftragnehmer prüft den Untergrund und

weist auf Bedenken hin (Prüf- und Hinweispflicht). Hinweis: Naturmaterialien wie Holz

unterliegen Raumklima- und Feuchteschwankungen; empfohlene Raumklimawerte sind

einzuhalten.

(4) Bei Trockenbauarbeiten sind Maler-, Spachtel- und Oberflächenarbeiten (Qualitätsstufe

Q1–Q4) nur geschuldet, soweit sie im Angebot genannt sind.

(5) Weicht der tatsächliche Aufwand wegen unvorhersehbarer baulicher Gegebenheiten

erheblich ab, wird der Auftragnehmer den Kunden informieren und ein Nachtragsangebot

unterbreiten.

​

§ 7 Abnahme

​

(1) Nach Fertigstellung der Montage-/Bauleistungen fordert der Auftragnehmer den Kunden

zur Abnahme auf. Die Abnahme erfolgt, soweit möglich, gemeinsam mit einem

Abnahmeprotokoll.

(2) Der Kunde darf die Abnahme nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigern. Die

Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn der Kunde das Werk nicht innerhalb einer vom

Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist 5 Werktage abnimmt, obwohl er dazu

verpflichtet ist (§ 640 Abs. 2 BGB), oder wenn er das Werk bezogen oder in Benutzung

genommen hat.

​

§ 8 Eigentumsvorbehalt

​

(1) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Bei Verträgen mit Unternehmern gilt zusätzlich: Der Eigentumsvorbehalt bleibt bis zur

vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bestehen. Der

Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern oder zu

verbauen; er tritt dem Auftragnehmer bereits jetzt die daraus entstehenden Forderungen in

Höhe des Rechnungswertes ab.

(3) Wird die Ware fest mit einem Gebäude verbunden, bleiben die Rechte des

Auftragnehmers nach den gesetzlichen Vorschriften unberührt.

​

§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher

​

(1) Schließt ein Verbraucher einen Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z.

B. Website, E-Mail, Telefon) oder außerhalb unserer Geschäftsräume, steht ihm ein

gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten

Widerrufsbelehrung.

(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht

vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung

durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse

des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB), z. B. nach Maß gefertigte

Fenster und Türen oder zugeschnittene Bodenbeläge.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen/Werkleistungen vorzeitig, wenn der

Auftragnehmer die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen

hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und

bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356

Abs. 4 BGB). Hat der Verbraucher verlangt, dass die Leistung während der Widerrufsfrist beginnt, hat er bei Widerruf

einen angemessenen Wertersatz zu zahlen (§ 357a BGB).

​

§ 10 Mängelansprüche (Gewährleistung)

​

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt

ist.

(2) Die Verjährungsfrist beträgt für Verbraucher bei neu hergestellten Sachen 2 Jahre ab

Ablieferung bzw. Abnahme. Für Bauwerke und Sachen, die entsprechend ihrer üblichen

Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit

verursacht haben, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre (§§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634a Abs. 1 Nr.

2 BGB).

(3) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist bei Lieferung von Waren 1

Jahr, soweit gesetzlich zulässig; für Bauwerke und dafür verwendete Baustoffe gilt die

gesetzliche Frist von 5 Jahren. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens

innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung bzw. Abnahme, schriftlich zu rügen (§ 377 HGB,

sofern anwendbar).

(4) Der Kunde hat Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat

zunächst das Recht auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Schlägt die

Nacherfüllung fehl, kann der Kunde die gesetzlichen Rechte (Minderung, Rücktritt, ggf.

Schadensersatz) geltend machen.

(5) Keine Mängel im Sinne dieser Regelung sind: übliche Abnutzung, Schäden durch

unsachgemäße Behandlung, Pflege oder Reinigung, nachträgliche Eingriffe Dritter,

natürliche Materialeigenschaften (z. B. Farbabweichungen bei Naturprodukten), Kondensat

bei raumklimabedingter Feuchtigkeit sowie Glasbruch durch äußere Einwirkungen.

(6) Etwaige Herstellergarantien sind eigenständige Leistungen des Herstellers und lassen

die Mängelrechte gegenüber dem Auftragnehmer unberührt.

 

§ 11 Haftung

​

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei

Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei

Übernahme einer Garantie oder bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren

Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und

auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den

vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei

leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und

Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(4) Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung.

 

§ 12 Kündigung und Rücktritt durch den Kunden

 

Kündigt der Kunde den Vertrag vor Ausführung ohne wichtigen Grund oder von uns nicht zu

vertretenden Grund, kann der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter

Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs verlangen (§ 648 BGB). Bereits bestellte

Sonderanfertigungen werden in voller Höhe berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis

eines geringeren Schadens vorbehalten.

 

§ 13 Urheberrecht und Planungsunterlagen

 

An Angeboten, Zeichnungen, Plänen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich

der Auftragnehmer die Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne Zustimmung

nicht an Dritte weitergegeben werden.

 

§ 14 Datenschutz

 

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer

[Datenschutzerklärung unter Link].

 

§ 15 Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung

 

Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde zum 20.07.2025 eingestellt. Wir sind

weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer

Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

§ 16 Schlussbestimmungen

 

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende

Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,

entzogen werden.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung

tritt die gesetzliche Regelung

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