AGB
KMB-Bauelemente Molthan GbR, Mühlenfeldstraße 20, 32257 Bünde
vertreten durch Kevin Molthan und Robin Molthan
Stand: 10.08.2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen KMB-Bauelemente Molthan GbR (nachfolgend
„Auftragnehmer“) und seinen Kunden über den Verkauf und die Montage von Bauelementen
(Fenster, Haustüren, Zimmertüren), die Lieferung und Verlegung von Bodenbelägen sowie
Trockenbauarbeiten, auch wenn sie über unsere Website, per E-Mail oder telefonisch
zustande kommen.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt,
die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Vertragsschluss in
Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden
nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung
ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Darstellungen auf der Website sind unverbindlich und stellen kein verbindliches Angebot
dar. Angebote des Auftragnehmers sind 7 Tage gültig, sofern nichts anderes angegeben
ist.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer die Bestellung oder
Beauftragung des Kunden schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt oder mit
der Ausführung beginnt.
(3) Maße, Gewichte, Farben und Abbildungen in Katalogen und auf der Website sind
Näherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Handelsübliche Abweichungen bei Farbe, Maserung und Struktur (insbesondere bei Holz,
Parkett und Laminat) sind zulässig.
(4) Ein Aufmaß bzw. die Bestimmung der Maße erfolgt durch den Auftragnehmer vor Ort
oder anhand der vom Kunden zur Verfügung gestellten Angaben. Für vom Kunden gelieferte
Maße und Angaben ist der Kunde verantwortlich.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise
verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (gegenüber
Verbrauchern) bzw. zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (gegenüber Unternehmern),
sofern nicht anders angegeben.
(2) Nicht im Angebot enthaltene Leistungen (z. B. Entsorgung, Zusatzarbeiten wegen
unvorhersehbarer Untergrund- oder Wandverhältnisse, zusätzliche Anfahrten) werden
gesondert nach Aufwand berechnet. Der Auftragnehmer informiert den Kunden vor Beginn
solcher Zusatzarbeiten.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt folgender Zahlungsplan:
50% Anzahlung nach Auftragsbestätigung
50% nach Abnahme/Fertigstellung
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug
gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB).
(5) Der Auftragnehmer kann bei Sonderanfertigungen die Bestellung beim Hersteller von der
Anzahlung abhängig machen.
(6) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte kann er nur geltend machen, soweit sie auf demselben
Vertragsverhältnis beruhen.
§ 4 Lieferung, Liefer- und Ausführungsfristen
(1) Liefer- und Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich
vereinbart wurden. Angegebene Fristen sind andernfalls unverbindliche Richtwerte.
(2) Die Lieferzeit bei Fenstern und Türen hängt vom Hersteller ab und beträgt üblicherweise
8-10 Wochen ab Auftragsbestätigung und Eingang der Anzahlung.
(3) Wird der Auftragnehmer durch höhere Gewalt, Lieferschwierigkeiten bei Vorlieferanten,
Witterung oder sonstige nicht von ihm zu vertretende Umstände an der Leistung gehindert,
verlängern sich die Fristen angemessen. Dauert das Hindernis länger als 3 Monate,
können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten; bereits erbrachte Leistungen und Gegenleistungen werden erstattet.
(4) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar
sind.
(5) Gerät der Auftragnehmer in Verzug, kann der Kunde nach erfolgloser angemessener
Nachfristsetzung die gesetzlichen Rechte geltend machen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass die Montage- und Arbeitsstelle zum vereinbarten Termin
frei, zugänglich und baulich vorbereitet ist (z. B. freigeräumte Räume, Strom- und
Wasseranschluss, tragfähiger und ebener Untergrund, Zufahrts- und Parkmöglichkeit).
(2) Der Kunde informiert den Auftragnehmer vorab über Besonderheiten (z. B. Leitungen,
Asbest- oder Schadstoffbelastungen, Denkmalschutz, Vorgaben der
Eigentümergemeinschaft, notwendige Genehmigungen). Genehmigungen (z. B.
Baugenehmigung, Zustimmung der WEG oder des Vermieters) sind vom Kunden einzuholen.
(3) Entstehen durch fehlende Mitwirkung Mehraufwand oder Wartezeiten, kann der
Auftragnehmer die dadurch entstehenden Mehrkosten berechnen.
§ 6 Montage und Ausführung
(1) Der Auftragnehmer führt die Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik aus. Er
ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.
(2) Wir weisen darauf hin, dass bei Fenstern und Türen im Zuge einer Montage Anschluss-,
Putz-, Maler- und Tapezierarbeiten sowie Rückbauarbeiten an Mauerwerk nur geschuldet
sind, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Unvermeidbare Spuren (z. B. Staub,
geringfügige Putzausbrüche) gehören zum üblichen Montageaufwand.
(3) Bei Bodenbelägen sind Untergrundprüfung, Spachtel- und Vorbereitungsarbeiten nur
Vertragsbestandteil, wenn sie vereinbart sind. Der Auftragnehmer prüft den Untergrund und
weist auf Bedenken hin (Prüf- und Hinweispflicht). Hinweis: Naturmaterialien wie Holz
unterliegen Raumklima- und Feuchteschwankungen; empfohlene Raumklimawerte sind
einzuhalten.
(4) Bei Trockenbauarbeiten sind Maler-, Spachtel- und Oberflächenarbeiten (Qualitätsstufe
Q1–Q4) nur geschuldet, soweit sie im Angebot genannt sind.
(5) Weicht der tatsächliche Aufwand wegen unvorhersehbarer baulicher Gegebenheiten
erheblich ab, wird der Auftragnehmer den Kunden informieren und ein Nachtragsangebot
unterbreiten.
§ 7 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der Montage-/Bauleistungen fordert der Auftragnehmer den Kunden
zur Abnahme auf. Die Abnahme erfolgt, soweit möglich, gemeinsam mit einem
Abnahmeprotokoll.
(2) Der Kunde darf die Abnahme nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigern. Die
Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn der Kunde das Werk nicht innerhalb einer vom
Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist 5 Werktage abnimmt, obwohl er dazu
verpflichtet ist (§ 640 Abs. 2 BGB), oder wenn er das Werk bezogen oder in Benutzung
genommen hat.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Bei Verträgen mit Unternehmern gilt zusätzlich: Der Eigentumsvorbehalt bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bestehen. Der
Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern oder zu
verbauen; er tritt dem Auftragnehmer bereits jetzt die daraus entstehenden Forderungen in
Höhe des Rechnungswertes ab.
(3) Wird die Ware fest mit einem Gebäude verbunden, bleiben die Rechte des
Auftragnehmers nach den gesetzlichen Vorschriften unberührt.
§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Schließt ein Verbraucher einen Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z.
B. Website, E-Mail, Telefon) oder außerhalb unserer Geschäftsräume, steht ihm ein
gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten
Widerrufsbelehrung.
(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht
vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung
durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse
des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB), z. B. nach Maß gefertigte
Fenster und Türen oder zugeschnittene Bodenbeläge.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen/Werkleistungen vorzeitig, wenn der
Auftragnehmer die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen
hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und
bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356
Abs. 4 BGB). Hat der Verbraucher verlangt, dass die Leistung während der Widerrufsfrist beginnt, hat er bei Widerruf
einen angemessenen Wertersatz zu zahlen (§ 357a BGB).
§ 10 Mängelansprüche (Gewährleistung)
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt
ist.
(2) Die Verjährungsfrist beträgt für Verbraucher bei neu hergestellten Sachen 2 Jahre ab
Ablieferung bzw. Abnahme. Für Bauwerke und Sachen, die entsprechend ihrer üblichen
Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit
verursacht haben, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre (§§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634a Abs. 1 Nr.
2 BGB).
(3) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist bei Lieferung von Waren 1
Jahr, soweit gesetzlich zulässig; für Bauwerke und dafür verwendete Baustoffe gilt die
gesetzliche Frist von 5 Jahren. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens
innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung bzw. Abnahme, schriftlich zu rügen (§ 377 HGB,
sofern anwendbar).
(4) Der Kunde hat Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat
zunächst das Recht auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Schlägt die
Nacherfüllung fehl, kann der Kunde die gesetzlichen Rechte (Minderung, Rücktritt, ggf.
Schadensersatz) geltend machen.
(5) Keine Mängel im Sinne dieser Regelung sind: übliche Abnutzung, Schäden durch
unsachgemäße Behandlung, Pflege oder Reinigung, nachträgliche Eingriffe Dritter,
natürliche Materialeigenschaften (z. B. Farbabweichungen bei Naturprodukten), Kondensat
bei raumklimabedingter Feuchtigkeit sowie Glasbruch durch äußere Einwirkungen.
(6) Etwaige Herstellergarantien sind eigenständige Leistungen des Herstellers und lassen
die Mängelrechte gegenüber dem Auftragnehmer unberührt.
§ 11 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei
Übernahme einer Garantie oder bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und
auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei
leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und
Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(4) Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung.
§ 12 Kündigung und Rücktritt durch den Kunden
Kündigt der Kunde den Vertrag vor Ausführung ohne wichtigen Grund oder von uns nicht zu
vertretenden Grund, kann der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter
Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs verlangen (§ 648 BGB). Bereits bestellte
Sonderanfertigungen werden in voller Höhe berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis
eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 13 Urheberrecht und Planungsunterlagen
An Angeboten, Zeichnungen, Plänen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich
der Auftragnehmer die Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne Zustimmung
nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 14 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer
[Datenschutzerklärung unter Link].
§ 15 Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung
Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde zum 20.07.2025 eingestellt. Wir sind
weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende
Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
entzogen werden.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung
tritt die gesetzliche Regelung
